"Aber bitte recht freundlich…!" Tipps bei Erhalt eines Blitzerfotos
Bei der Identifizierung vermeintlicher Raser gelten strenge Anforderungen an die Beweisführung. Der Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes erfolgt übli-cherweise durch "Blitzerfotos". Technische Fehler oder auch schlechte Lichtverhältnisse können die Fotos jedoch unbrauchbar machen. Beispielhaft ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Az.: 2 Ss Owi 274/05).
In dem Fall hatte das Amtsgericht einen Autofahrer auf der Grundlage eines unschar-fen Blitzerfotos zu 150 Euro Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt. Auf die Rechtsbeschwerde des Fahrers hob das Oberlandesgericht das Urteil auf und sprach den Betroffenen frei. Wegen der „schlechten Bildqualität“ war das Blitzerfoto für eine Identifizierung des Betroffenen nicht ausreichend. Den Richtern war unerklärlich, wie der Amtsrichter auf einem derart schlechten Foto ein "markant leicht abstehendes linkes Ohr, das nicht von Haaren verdeckt ist, eine den Betroffenen kennzeich-nende starke Unterlippe und die vom Bart nicht verdeckte Mundpartie, eine breite Nasenspitze, die ausgeprägten Augenbrauen und eine ovale Gesichts-form" erkannt haben wollte. Die Nase und der Mund der abgebildeten Person ließen sich vielmehr überhaupt nicht erkennen, das linke Ohr ebenso wie die Augenbrauen nur schemenhaft und auch auf die Frage, ob der Betroffene einen Backenbart trägt, wollte sich das OLG anhand des Lichtbildes nicht festlegen.
Tipp:
Bereits starker Sonnenschein, Nebel oder etwa eine „ungünstige“ Kopfhaltung können Fotos unbrauchbar werden lassen. Ist die Identifizierung des Fahrers fraglich oder fehlen im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid sogar die Blitzerfotos, sollte ein verkehrsrechtlich spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden. Es gilt eine zweiwöchige Einspruchsfrist nach Zugang des Bußgeldbescheides.