Arbeitnehmer d. ehemaligen Fläming Quelle in Wiesenburg wehren sich

Am Montag wurden vor der 3. Kammer des hiesigen Arbeitsgerichts Brandenburg die ersten Verfahren gegen die Beschäftigten der ehemaligen Fläming Quelle in Wiesenburg verhandelt.

Das Unternehmen wurde von der Bielefelder Bunte-Gehring Gruppe Ende 2016 verkauft. Durch die beauftragten Wirtschaftsjuristen folgte dann der von langer Hand vorbereitete Trick, auf dem Papier aus dem Betrieb zwei Betriebsteile mit jeweils 19 Beschäftigten für die PET-Plasteflaschenabfüllung und 11 für die sogenannte Tetrapack-Abfüllung zu machen. Die so künstlich geschaffenen Betriebsteile wurden dann im Wege des Teil-Betriebsübergangs an zwei unterschiedliche Unternehmen veräußert.

Es kann nur als hinterhältig bezeichnet werden, den Beschäftigte in diesem Zusammenhang einen Verzicht auf das Recht zum Widerspruch gegen den Übergang der Arbeitsverhältnisses auf die zwei Betriebsteile abzunötigen. Weiterer Teil der Verzichtskerklärung war der sogenannte Anspruch auf Nachteilsausgleich. Auf Drängen der Geschäftsleitung und des Betriebsrats fielen die Betroffenen auf diese arglistige Täuschung herein und unterschrieben die Verzichtskerklärung.  

Zur bösen Überraschung der betroffenen Arbeitnehmer verkündete dann einen Tag später der neue Geschäftsführer das Ende der PET -Produktion - es folgte dann der Ausspruch der von langer Hand vorbereiteten Kündigungen der langjährigen Mitarbeiter zum 30.09.2017.

Tipp:
Für die Betroffenen ist nur schwer einsehbar, welche Rolle sie oft als Bauernopfer bei der Abwicklung von Unternehmen spielen. Deshalb besteht für sie das Recht, jedem Betriebsübergang binnen eines Monats zu widersprechen (§ 613 a Abs. 5 BGB). Daneben sollte beachtet werden, dass Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten von Schutzvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bei bei Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, ausgenommen sind (§ 111 BetrVG).

Deshalb sollte bei anstehenden Umstrukturierungen unabhängiger Rechtsrat eingeholt werden, bevor auf Rechte verzichtet wird. Noch heute arbeitet die Tetrapack -Abfüllung von Christinenbrunnen am selben Ort - aber nur noch als Mieter. Der Verkauf des Grundstücks einschließlich der Gebäude und Brunnen sowie alle Betriebsmittel und Rechtsverhältnisse an die Wiesenburger Mineralbrunnen GmbH erfolgte bereits Ende letzte Jahres.

Die Härte, mit der hier gegen die Interessen der betroffenen Mitarbeiter vorgegangen wird, verwundert ein wenig. Der Mineralwassermarkt ist ein Riesengeschäft und 2016 war ein Rekordjahr.

Bei den anstehenden Gesprächen werde ich meinen Mandanten raten, strafrechtliche Schritte einzuleiten.

Weitere Tipps bei Kündigungen wegen Betriebsstillegungen können unter www.ra-schmedes.de abgerufen werden. Sie erreichen die Fachanwaltskanzlei Schmedes in der Bauhofstraße 56, Ecke Jacobstraße in Brandenburg a.d.H. und unter der Tel.: 03381/52970.


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