Beifahrer müssen nicht auf Verkehrsschilder achten

Beruft sich ein Autofahrer auf Unkenntnis von einem Überholverbot wegen eines Fahrerwechsels, kommt kein Bußgeld in Betracht. 

Ein Autofahrer wandte sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen ein Überholverbot. Von dem Verbot habe er nichts gewusst, da der PKW zuvor von seiner Frau geführt wurde. Er habe das Steuer erst nach dem Überholverbot-Schild auf einem Parkplatz übernommen, damit die Ehefrau das Kind auf dem Rücksitz trösten konnte. Nach dem Fahrerwechsel wurde das geltende Überholverbot nicht noch einmal angezeigt. 

Das Amtsgericht Olpe verurteilte den Ehemann trotzdem zu einem Bußgeld von 87,50 Euro, weil er sich vor Fahrtantritt bei seiner Ehefrau „nach den geltenden Verkehrsregeln hätte erkundigen müssen“. Das OLG Hamm hob das Urteil auf und verwies die den Fall an das Amtsgericht zurück (Az.: Beschluss vom 18.06.20141 RBs 89/14). Aus Sicht der Richter des OLG gibt es keine Pflicht eines Beifahrers, auf die Verkehrslage, einschließlich der Beschilderung zu achten. Auch besteht im Falle eines Fahrerwechsels gerade keine Pflicht, sich bei dem bisherigen Fahrer über etwaig bestehende besondere Verkehrsregelungen zu erkundigen.

Tipp:
Es sich lohnt sich gegen Bußgeldbescheide vorzugehen. Betroffene sollten immer von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und die weitere Korrespondenz über einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht führen lassen. 

Unser Autor Rechtsanwalt René Vogel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Sozialrecht in der Fachanwaltskanzlei Schmedes, Bauhofstraße 56 in 14776 Brandenburg (Tel: 03381/ 52970). Er ist zugleich tätig mit dem Schwerpunkt Medizinrecht.

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