Darf ich 417km/h auf der Autobahn fahren?
Der Unternehmer Radim Passer hatte in seinem 1500PS starken Bugatti Chiron über die A2 in Richtung Magdeburg, die 417 km/h geknackt und seine Fahrt auf Youtube gestellt.
Auch wenn kein Tempolimit existiert, kann es bei einem unverschuldeten Unfall schnell teuer werden. Lediglich auf 30 % aller deutschen Autobahnkilometer herrscht ein Tempolimit. Jedoch gilt auch auf unbeschränkten Autobahnen die sogenannte Richtgeschwindigkeit. Gibt kein Schild eine andere Auskunft, dann wird eine maximale Geschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Dieses Tempolimit ist lediglich eine Vorgabe, an die sich auf freiwilliger Basis angepasst werden kann. Radim Passer hätte für einen Schaden mit haftbar gemacht werden können, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer unvermittelt von der Einfädelspur direkt auf seine Überholspur gewechselt hätte.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte in einem anderen Fall entschieden, dass der auf der linken Spur mit einer Geschwindigkeit von über von 200 Kmh schnell fahrende Autofahrer für 40 Prozent des Schadens aufkommen muss - obwohl er eigentlich keinen Fehler gemacht hatte (Az.: 12 U 313/13). Zwar scheint auf den ersten Blick die Schuldfrage ganz eindeutig zu sein, schließlich hat der Autofahrer, der plötzlich und unzulässig auf die andere Spur gezogen war, eine Verkehrswidrigkeit begannen. Die Rechtslage ist allerdings vielschichtiger. Der vermeintliche Unfallverursacher machte Ansprüche wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs geltend. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige legte im Rechtsstreit dar, dass der Unfall von dem schnell fahrenden Pkw Fahrer hätte vermieden werden können; hätte er sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gehalten, hätte er nur mittelstark bremsen müssen. Schaut man sich die rasante Fahrt des 1500 PS starken Boliden im Wert von über 2,4 Millionen € auf Youtube an, wird man die Entscheidung des OLG verstehen.
Den Link zum Video finden Sie hier:
Bugatti Chiron on Autobahn - 417 KPH (GPS)