Der misslungene Heiratsantrag

Strafanzeigen wegen Körperverletzungen, die vom Lebenspartner während einer Beziehung begangen worden sein sollen, beschäftigen immer wieder die Justiz in der Stadt Brandenburg. 

Nach Erhebung des Vorwurfs, er habe Anfang Februar 2010 Körperverletzungen zum Nachteil seiner Lebensgefährtin begangen, erhielt ein Brandenburger durch die Polizei ein Platzverweis für die Wohnung der Frau. Es folgte die Ankla-geschrift durch die Staatsanwaltschaft Potsdam. Der Aufforderung der Sozialen Dienste der Justiz im Land Brandenburg, sich zur Sprechstunde einzufinden, leiste er Folge. Der Gerichtshelferin verdeutlichte er, dass die Vorwürfe haltlos sind. Anders sei es nicht zu erklären, dass die angeblich geschädigte Freundin die Beziehung zu ihm später fortgeführt hatte. 

Die Sozialarbeiterin beruhigte ihn. Er brauche keinen Rechtsanwalt aufzusuchen, denn eine Verurteilung sei "unwahrscheinlich." 

Trotz seines Bestreitens in der Hauptverhandlung verurteilte ihn das Amtsgericht Brandenburg am 01.12.2010 zu einer Geldstrafe von 3.200,00 € (25 Ds 236/10 ). Mit drastischen Worten führte Richterin Götsche im Urteil aus, der Angeklagte sei in angetrunkenen Zustand auf die Zeugin zugegangen, habe die Frau gepackt, an den Haaren gezogen und zu Boden gedrückt. Dabei habe er ihren Kopf gegen ein Eisenteil an der Ausgangstür gedrückt. Er habe sie sodann an den Haaren über den Flur bis zu einem Heizkörper gezogen, weshalb sie sich "schmerzhaft verletzt" habe. 

Auf die Bitte des Mandanten erfolgte die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils (26 Ns 6/11). In der Begründung wies ich auf das Motiv der Zeugin, meinen Mandanten wahrheitswidrig zu belasten, hin. Kurz vor der Auseinandersetzung hatte sie ihn gefragt, "ob er sich vorstellen könne, mit ihr verheiratet zu sein". Der Ablehnung des Antrages folgten Vorwürfe der Frau. Als mein Mandant versuchte, die Wohnung zu verlassen, hielt sie ihn gewaltsam an den Armen fest, um ihn daran zu hindern. Tatsächlich blieb er über Nacht in der Wohnung. 

Die Aussage der Lebenspartnerin vor dem Landgericht Potsdam erwies sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Potsdam als nicht glaubhaft. 

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Dielitz nach dem Grund ihrer Strafanzeige, erwiderte sie: "Ich wollte ihn aus der Wohnung heraus haben." Ersichtlich hatte die Frau vor dem Amtsgericht eine Falschaussage gemacht. 

Vor diesem Hintergrund verzichtet das Landgericht darauf, meinem Beweisantrag nachzugehen, eine Freundin der Zeugin zu deren Persönlichkeit zu hören. Es war im Freundeskreis bekannt, dass sie zu Übertreibungen neigt; in bestimmten Situationen reagierte sie hysterisch. Nach eindringlicher Belehrung durch den Richter nahm die Lebenspartnerin ihren Strafantrag wegen Körperverletzung zurück. Das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg wurde aufgehoben. Die Kosten der Verteidigung des Mandanten wurden der Landeskasse auferlegt. 

Tipp: 
Bei der Konstellation Aussage gegen Aussage gelten bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Angaben des Tatopfers besondere Maßstäbe. Es bedarf besonderer Erfahrung, Umstände, die gegen die Zuverlässigkeit der Aussage des angeblichen Tatopfers sprechen, zu erkennen. Es sollte daher frühzeitig fachanwaltlicher Rat eingeholt werden. 

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