Fehler bei Lasermessung durch die Polizei
Der Vorwurf eines Tempoverstoßes steht und fällt mit der Verwertbarkeit des Messergebnisses. Sachverständige Verkehrsmesstechniker haben festgestellt, dass insbesondere bei Verwendung der gängigen Lasermessgeräte wie Riegl LR-90-235/P, Riegl FG 21P oder LaserPatrol mehrfach Meß- bzw. Zuordnungsfehler auftreten können. Als Ursache kommt dabei sowohl menschliches wie auch technisches Versagen in Betracht. So wurden bei Untersuchungen beispielsweise Messwerte von nachfolgenden oder überholenden Fahrzeugen ausgelöst, wenn das anvisierte Fahrzeug mit dem Laserstrahl nicht präzise am Kennzeichen getroffen wurde.
Um Rechtsnachteile zu vermeiden sollten Betroffene gegenüber der Polizei zum Tatvorwurf schweigen und möglichst zeitnah einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Rechtsschutzversicherung.
Tipp:
Ob ein Messfehler vorliegt kann nur ein spezialisierter Anwalt nach Einsichtnahme in die Bußgeldakte klären. Ergeben sich danach Zweifel an dem Messergebnis, muss die konkrete Möglichkeit einer Fehlmessung durch qualifizierte Be-weisanträge geltend gemacht werden. War das Messgerät beispielsweise nicht gültig geeicht oder wurde die Bedienungsanweisung des Herstellers nicht explizit eingehalten, sind zugunsten des Betroffenen höhere Toleranzabzüge vom ermittelten Messwert vorzunehmen. Ein Fahrverbot oder die Eintragung von Punkten konnte dadurch schon oft verhindert werden.