Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Bei den üblichen standardisierten Messverfahren darf der Richter unter bestimmten Voraussetzungen ohne nähere Prüfung auf die ermittelten Messwerte vertrauen. Das Messgerät muss gültig geeicht sein. Außerdem muss es seiner Bauartzulassung entsprechend eingesetzt und gemäß der Gebrauchsanweisung des Herstellers gehandhabt werden. 

Gelingt es dem Rechtsanwalt nach Akteneinsicht konkrete Anhaltspunkte für Messfehler darzutun, können Bußgeld, Fahrverbot und Punkte jedoch abgewendet werden. 

So deutete in einem von mir bearbeiteten Fall bei einer Radarmessung bereits das Beweisfoto auf Abweichungen vom vorgeschriebenen Messwinkel hin. Da das Messpersonal die Dämpfung der Radarantenne und die Neigung der Radarsonde zur Fahrbahnoberfläche im Messprotokoll nicht angegeben hatte, konnte ein Fehler des Messwinkels nicht ausgeschlossen werden. In einem anderen Fall wurde die Messung entgegen der Gebrauchsanweisung an einem Kurvenaußenrand durchgeführt. In einem weiteren Fall erfolgte die Messung gegenüber einer reflektierenden Metallkonstruktion, was ebenfalls zu Fehlmessungen führen kann.

Alle drei Verfahren wurden durch Beschlüsse des Amtsgerichts Brandenburg eingestellt, da jeweils nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Messergebnisse zum Nachteil meiner Mandanten falsch waren. 

Tipp:
Es macht daher auf jeden Fall Sinn, einen Geschwindigkeitsverstoß fachanwaltlich überprüfen zu lassen.

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