Frauen haften nicht für ihre Männer!

Unterbesetzung, Überlastung, Unzufriedenheit von Pflegepersonal im Krankenhaus - auch die Familien von Pflegekräften leiden unter den Folgen. Ein Schlaglicht auf die Situation im Städtischen Klinikum Brandenburg wirft ein Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg vom 25.02.2015. 

Meine Mandantin war als Gesundheits- und Krankenpflegerin befristet bis zum 30.09.2014 im Städtischen Klinikum tätig. Überraschend wurde ihr durch den Stationsleiter und den Pflegedirektor in einem Personalgespräch eröffnet, dass Sie nach Ablauf der Befristung nicht übernommen wird. Über den Verlauf des Gesprächs war meine Mandantin bestürzt, waren ihr doch zuvor gute Leistungen durch einen Aktenvermerk bestätigt worden. Wenig später ging von der Facebook Seite ihres Ehemannes ohne ihr Wissen auf die Facebook Seite des Stationsleiters folgende Mitteilung ein: "Immer daran denken ! Die, die dich fallen sehen wollen, sind die, die mit ihrer Fresse schon längst im Dreck liegen !" Nach Kenntnis von dem Vorfall zögerte meine Mandantin nicht, sich umgehend gegenüber Herrn Dr. Bert Stresow, Personalleiter des Städtischen Klinikums, schriftlich für die Überreaktion ihres Mannes zu entschuldigen. Trotz des Widerspruchs des Betriebsrats erhielt sie mit Schreiben vom 18.08.2014 eine fristlose Kündigung. Bis zum Ablauf der Befristung des Arbeitsverhältnisses am 30.09.2014 waren es unter Berücksichtigung von Urlaub nur noch 15 Arbeitstage. Die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Brandenburg stellte durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigungen nicht vor Ablauf der Befristung zum 30.09.2014 endet (5 Ca 784/14). 

Nach Auffassung der Kammer weist der Umstand, dass diese Nachricht von der Facebook Seite des Ehemanns versandt wurde, zunächst auf ihn als deren Absender hin. "Es erscheint der erkennenden Kammer entgegen der Auffassung der Beklagten auch lebensnah, dass Konflikte im Arbeitsleben im familiären Kreis besprochen werden, wenn auch die Reaktion des Ehemanns der Klägerin als unangemessen angesehen wird. Aus diesem Grund ist der Sachvortrag der Beklagten, es handele sich hierbei um eine Schutzbehauptung der Klägerin und diese habe selbst und höchstpersönlich die Nachricht an den Stationsleiter versandt, als konstruiert und ins Blaue hinein anzusehen". Die Kammer schloss sich meinem Hinweis, wonach Frauen nicht für das Verhalten ihrer Männer verantwortlich gemacht werden können, ausdrücklich an. In den Entscheidungsgründen weist das Gericht auf die Entschuldigung der Klägerin zu ihren Gunsten hin. "Insoweit hat die Beklagte - wenig überzeugend - vorgetragen, zwar habe die Nachricht des Ehemanns, nicht aber die Entschuldigung des Stationsleiters per Facebook erreicht." Nach Auffassung der Kammer ist davon auszugehen, "dass dem Personalleiter (Herrn Dr. Stresow) bis zum Ausspruch der Kündigung am 18. August 2014 hinreichend Zeit geblieben ist, den Stationsleiter die Entschuldigung weiterzuleiten. Spätestens hat die Beklagte während des Kündigungsschutzverfahrens vom Inhalt der Entschuldigung Kenntnis erlangt". 

Tipp: 
Eine Kündigung wird von dem Betroffenen regelmäßig als schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts empfunden. Wie immer geht es bei der Bewertung des Sachverhalts um einen Einzelfall, was für den Betroffenen nur schwer einzuschätzen ist. Um gegen unberechtigte Kündigungen gewappnet zu sein, sollte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

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