Geld zurück bei erfolgloser Autoreparatur
Zeigt sich nach dem Kauf eines Autos ein Mangel, der trotz mehrfacher Nachbesse-rungsversuche vom Händler nicht abgestellt werden konnte, sind Konflikte vorpr-ogrammiert. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Käufer jetzt merklich gestärkt.
Ein Kunde hatte einen neuen Audi beim Autohändler erworben. Bereits kurz nach Übergabe zeigten sich Zündaussetzer, sporadischer Leistungsverlust und ein Rütteln des Motors. Nachdem der Käufer den Mangel beim Autohaus angezeigt hatte, führte dieses mehrfach Nachbesserungsarbeiten durch - immer ohne Erfolg. Entnervt er-klärte der Kunde deshalb den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte sein Geld zu-rück. Den Audi wollte er in diesem Zuge an den Verkäufer zurückgeben. Weil dieser aber auf stur stellte, klagte der Käufer vor dem Landgericht Hof. Im Prozess konnte ein Gutachter zwar den Mangel feststellen, nicht aber, wann dieser erstmalig aufge-treten war. Das Landgericht Hof wies deshalb die Klage ab. Auch die Berufung des Klägers vor dem Oberlandesgericht Bamberg blieb erfolglos. Die Richter stellten da-rauf ab, dass der Kläger nicht beweisen könne, dass der Mangel auf der erfolglosen Nachbesserung und nicht etwa auf einer neuen Ursache beruhe.
Dies sah der Bundesgerichtshof in Karlsruhe völlig anders. Zwar trage der Käufer für das Fehlschlagen der Nachbesserung die Beweislast. Diese erstrecke sich allerdings nicht auf die Frage, auf welche technische Ursache ein Mangel zurück-zuführen ist, sofern eine Verursachung durch unsachgemäßes Verhalten des Käufers ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 09.03.2011, Az. VIII ZR 266/09).
Tipp: Ein Mangel der Kaufsache, sollte sofort beim Verkäufer beanstandet werden. Bei "Montagsautos" stellen sich Händler gerne dumm. Sind die Nachbesserungsver-suche mindestens zweimal fehlschlagen, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurück-treten, wenn der Mangel weiter besteht. Der Händler muss dann den Kaufpreis ab-züglich der erlangten Gebrauchsvorteile Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos zu-rück zahlen. Auf Spielchen sollte man sich als Kunde nicht einlassen. Der Weg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht spart hier Zeit und Nerven. Die Kosten übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung.