Hat sich der abgewählte Amtsdirektor Jendretzky der Untreue strafbar gemacht?

Untreue ist allgemein im Fehlgebrauch eingeräumter Entscheidungsmacht über fremdes Vermögen zu sehen. Als Amtsdirektor war Herr Jendretzky dem Amt Rhinow zweifellos treuepflichtig. In seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter hat er über Jahre die Rechtsprechung des hiesigen Arbeitsgerichts Brandenburg mit geprägt. 

Die Abwahl durch den Amtsausschuss am 30.10.2009 stand im Zusammenhang von Prüfberichten der überörtlichen Prüfung des Amtes durch den Landkreis Havelland. In dem jüngsten Bericht vom 23.10.2009 kommen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass durch die zahlreichen Verstöße gegen Regelungen der Dienstanweisung dem Amt Rhinow ein Schaden entstanden ist. Nach den Feststellungen der Prüfer hat Jendretzky gegen den Grundsatz, dass der Staat nichts "verschenken" darf, mehrfach verstoßen. 

So hat Jendretzky gezielt gegen Regelungen der Dienstanweisung bei der Betankung seines Dienstfahrzeuges verstoßen. Ausweislich der mehr als 13 Tankbelege erfolgte die Betankung des Dienstwagens des Amtsdirektors mit Super Bleifrei - tatsächlich ist der Renault Laguna Grandtour mit einem Dieselmotor ausgestattet. 

Bereits der Erwerb des Neufahrzeuges für 26.071,20 € im Juli 2008 begründet weitere Verdachtsmomente. Erst im Jahr 2004 hatte Jendretzky einen Renault Laguna 2 für 21.300,00 € erworben. Die Inzahlunggabe dieses Fahrzeuges mit nur 4.000 € erfolgte ohne Beteiligung des Amtsausschusses für den Erwerb des Neufahrzeuges. Es erfolgte wohl nur eine freihändige Vergabe durch Aufforderung an drei Autohäuser, zur Abgabe eines Angebotes für einen Mittelklassewagen. Die vorgeschriebenen Dokumentationen wurden pflichtwidrig unterlassen, weshalb der Verdacht der Bereicherung im Raum steht. 

Nach Auffassung der Prüfer des Landkreises wurden "durch die Amtskasse angeordnete Auszahlungen von insgesamt 3.374,940 € für Krankenhausaufenthalte und Arztkosten des Amtsdirektors rechtswidrig vorgenommen". 

Die Prüfer sehen sich zu der Klarstellung veranlasst, "dass die Begleichung der Krankenhaus-und Arztrechnungen grundsätzlich durch die versicherte Person und nicht durch den Arbeitgeber des Versicherten zu erfolgen hat." Aus meiner 

Sicht gibt schon der Gedanke, seine Arztrechnungen vom Arbeitgeber zahlen zu lassen, einen wichtigen Aufschluss über die Mentalität. 

Die strafrechtliche Bewertung des Ausmaßes des Handelns wider den Interessen des Amtes Rhinow wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Neuruppin in dem laufenden Ermittlungsverfahren durchgeführt. Das Landeskriminalamt ermittelt für die Staatsanwaltschaft auch wegen weiterer massiver Verletzungen seiner Dienstpflichten. So sieht der Landkreis für das Amt Rhinow in der Vereinbarung wirtschaftlich nachteilige Geschäfte mit der Aufbau-und Entwicklungsgesellschaft Ländchen Rhinow (AbeG) - in dessen Vorstand Jendretzky selbst sitzt. Offensichtlich fehlte hierfür eine Genehmigung des Amtsausschusses. Die festgestellten Verletzungen von Dienstpflichten könnten für Jendretzky auch zu einer Kürzung oder Aberkennung von Pensionsansprüchen führen. 

Der Landrat des Landkreises Havelland hat als Rechtsaufsichtsbehörde am 23.10.2009 ein Disziplinarverfahren eingeleitet. 

Tipp: 
Arbeitnehmern dürfte bekannt sein, dass bei Verletzungen der Vermögenssphäre von Betrieben kein Pardon gilt. Auch bei längsten Beschäftigungszeiten ist in diesen Fällen der Ausspruch einer fristlosen Kündigung wirksam. 

Als ehrenamtlicher Richter, dessen Stimme in Kammerverhandlungen über Fragen der beruflichen Existenz von Arbeitnehmern mitentscheidend war, hätte ihm seine Pflicht, die Vermögensinteressen des Amtes wahrzunehmen, bekannt sein müssen. Jendretzky hingegen bestreitet die Vorwürfe und ließ noch im Verlauf der öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses am 06.10.2009 Herrn Schwarz als Vertreter des Rotary Clubs Zeugnis über seine Rechtschaffenheit abgeben. Im Ergebnis weisen die Prüfer dagegen das Amt Rhinow an ".. zu prüfen, inwieweit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können." 

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