Knöllchen unterm Tannenbaum

Viele Brandenburger Autofahrer haben sich zum Jahreswechsel über unliebsame Post vom Ordnungsamt geärgert.
Am 26.11.2019 wurden an der Wilhelmsdorfer Straße wieder einmal Geschwindigkeitsmessungen mit der häufig genutzten Radarfalle „Traffipax Speedophot“ durchgeführt. Dieser Blitzer kann sowohl stationär als auch mobil eingesetzt werden. Bei der Messung werden elektromagnetische Wellen ausgesendet. Treffen diese auf ein Fahrzeug, berechnet sich daraus dessen Geschwindigkeit. Bei Messungen mit dem „Traffipax Speedophot“ resultieren Fehler oft aus Verstößen gegen die Bedienungsanleitung. Beim Aufstellen muss der Mindestabstand zur Fahrbahn eingehalten, eine bestimmte Höhe erreicht und der korrekte Winkel zum Messfahrzeug erzielt werden. Geschwindigkeitsmessungen in einer Außenkurve sind generell nicht gestattet. Auch dürfen sich in der Nähe des gemessenen Fahrzeugs keine großflächigen Gegenstände befinden, da der Messwert sonst durch Reflexionen verfälscht sein kann. Ein zweites Fahrzeug auf dem Messfoto oder Leerfotos auf dem Messfilm lassen auf Messfehler schließen.


Tipp:
Eine renommierte Sachverständigen-Organisation fand im Rahmen eines groß angelegten Feld-Versuches zu allen möglichen Messgeräten heraus, dass bei von ca. 1.810 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 85 Prozent der Bußgeldbescheide angreifbar waren. Wer geblitzt wurde, sollte daher frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Verteidigung beauftragen. Welches Messgerät verwendet wurde, ist im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid meist angegeben.

Unser Autor: Rechtsanwalt René Vogel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Sozialrecht in der Fachanwaltskanzlei Schmedes, Bauhofstraße 56 in 14776 Brandenburg (Tel: 03381/ 52970). Er ist zugleich tätig mit dem Schwerpunkt Medizinrecht.

 

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