Knöllchenquote bei der Polizei

Beim "Blitzen" geht es nicht nur um erhöhte Sicherheit, sondern -zumindest auf Ebene der ausführenden Beamten - auch um die Erfüllung von Quoten. Radarmessungen sind eben eine sichere Einnahmequelle. Die Tendenz von Radarmessungen ist daher weiter steigend. In Brandenburg hat die Landesregierung Einnahmen aus Verwarnungsund Bußgeldern in Höhe von 41,1 Millionen Euro bereits fest eingeplant. 

Unverändert hoch ist aber auch die Fehlerquote bei Geschwindigkeitsmessungen. Etwa 20 bis 30 Prozent aller Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens sind aufgrund von Messfehlern rechtswidrig. In Hamburg fotografierte die Polizei unlängst 3.200 Autofahrer aus dem Kofferraum eines PKW. Später stellte sich heraus, dass die Messungen fehlerhaft waren, weil das Stativ für das Messgerät ausschließlich zum Aufstellen auf der Straße geeicht war. Pech für die Betroffenen, die nicht binnen zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben. 

Tipp: 
Autofahrer sollten nach einer Geschwindigkeitsmessung gegenüber der Polizei immer vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und zum Tatvorwurf schweigen. Geht der schriftliche Anhörungsbogen zu, sollte dieser nicht ohne vorherige fachanwaltliche Beratung ausgefüllt werden, um nicht hier bereits erste Fehler zu begehen. 

Eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldsachen führt nur über die Akteneinsicht. Der im Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwalt kann den Messvorgang anhand der Ermittlungsakte auf typische Fehlerquellen hin prüfen. Entscheidungserhebliche Fragen wie: "War die Software in dem Messgerät aktuell?", "Gibt es ein (gültiges) Eichprotokoll?", "Wurde nachgeeicht?", "Wurde das Messgerät vor dem Einsatz richtig eingestellt und getestet?" oder "Wurde der Messwert dem richtigen Autofahrer zugeordnet?", müssen vor einer Einlassung zum Tatvorwurf abgeklärt werden.

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