Rote Ampel über Tankstelle „umfahren“ ‑ Freispruch!
Jeder Rotlichtverstoß ist teuer. Die Bußgelder liegen in der Regelzwischen 90,00 und 360,00 Euro. Daneben drohen bis zu 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Eine Grauzone, die oft auch in Brandenburg vorkommt, wurde durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschärft (Beschl. v. 02.07.2013, III-1 RBs 98/13).
Ein Autofahrer war einer roten Ampel ausgewichen, in dem er auf ein Tankstellengelände abbog und seine Fahrt hinter der Kreuzung fortsetzte. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Fahrverbot. Auf die Rechtsbeschwerde hob das OLG Hamm das Urteil auf und sprach den Mann frei.
Das OLG stellte klar, dass zwar der gesamte Kreuzungs- oder Einmündungsbereich, also die Fahrbahn einschließlich der parallel dazu verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Radwege, Fußwege und Busspur und auch der Bereich in einer Entfernung von 10 -15 m hinter der Lichtzeichenanlage, zu dem von der Ampel geschützten Bereich gehören. Hingegen verbiete das Rotlicht nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Ampel geschützten Bereich zu befahren, etwa auf einen Parkplatz oder ein Tankstellengelände. Mit einer solchen Vorgehensweise nutze der Verkehrsteilnehmer lediglich eine Lücke, die es ihm ermöglicht, sich außerhalb der Reichweite des Haltegebots fortzubewegen.
Tipp:
Eine Chance auf Freispruch besteht meist nur bei versierter Verteidigung. Betroffene sollten daher nicht zögern, sich zeitnah an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.