Schmerzensgeld bei Mobbing

Lange Zeit waren die Arbeitsgerichte bei Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing eher zurückhaltend. In eine andere Richtung weist eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Die Richter aus Hannover verurteilten einen Betrieb zu 24.000,00 € Schmerzensgeld. 

Der Kläger, ein Kfz-Meister, wurde durch seinen Chef in Anwesenheit von Kunden mehrfach schwer beleidigt. Er erlitt daraufhin schwere Depressionen und war deshalb mehr als zwei Jahre arbeitsunfähig. 

Die Richter sahen in den verbalen Attacken des Vorgesetzten einen Angriff auf das Persönlichkeitsrecht des Klägers in der Absicht, ihn in seiner Menschenwürde zu verletzen. Bei den ausgetragenen Konflikten am Arbeitsplatz handelte es sich nicht nur um eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern um eine Diffamierung der Person des Klägers. 

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter bestätigte den Zusammenhang zwischen den herabwürdigenden Beschimpfungen und den Depressionen. 

Grundsätzlich macht sich schadenersatzpflichtig, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit eines Anderen widerrechtlich verletzt. 

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde die lange Arbeitsunfähigkeit des Klägers zu berücksichtigt. Ebenso fiel ins Gewicht, dass ihm durch die Depression nachweislich die Lebensfreude im Beruf und in der Freizeit genommen wurde. Die Richter hielten vor diesem Hintergrund ein Schmerzensgeld von 24.000,00 € für gerechtfertigt (Urteil des LAG Hannover vom 12. Oktober 2005, 6 SA 2132/03). 

Tipp: 
Aus Krisen am Arbeitsplatz können unabsehbare gesundheitliche Folgen entstehen. Es sollte daher möglichst frühzeitig ein Facharzt hinzugezogen werde, der die auftretenden gesundheitlichen Beschwerden durch Erstellung eines Befundes zur Beweissicherung dokumentiert. 

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