Staatsanwaltschaft zieht Anklage wegen sexueller Handlungen zurück

Seit seiner ersten Vernehmung durch die Kriminalpolizei hatte der Vater die schwe-ren Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs seines Kindes bestritten. 

Am 14.08.2009 erhob die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage vor dem Landgericht Potsdam (476 Js 16274/09). Nach 19 Monaten seit Beginn des Verfahrens erhielt der Mandant durch ein schlichtes Schreiben des Landgerichts Potsdam Kenntnis, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft "zurückgenommen wurde." 

Bei Erhebung der Anklage vor dem Landgericht ist eine höhere Strafe als 4 Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten. Der Mandant hielt seine Reisetasche über Monate in Sichtweite, da er trotz des Beteuerns seiner Unschuld mit seiner Inhaftierung rechnen musste. 

Tipp: 
Bei der Konstellation Aussage gegen Aussage ist immer die Glaubhaftigkeit des Zeugen zu prüfen. 

Gerade bei Kindern kommt es darauf an, ob diese mit den gegebenen individuellen Voraussetzungen unter den gegebenen Befragungsumständen und unter Berücksichtigung der im konkreten Fall möglichen Einflüsse durch Angehörige diese spezifischen Aussagen hätte machen können, ohne dass sie auf einem realen Erlebnishintergrund basierten. 

Gelingt es, das Gericht von der Notwendigkeit einer Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage zu überzeugen, unterscheidet sich die Situation der Befragung durch den Sachverständigen erheblich von der Vernehmung durch die Polizei. Beruft sich der Zeuge gegenüber dem Sachverständigen auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, ist der Anklageschrift in der Regel der Boden entzogen. 

Tipp: 
Regelmäßig liegt der Anklageschrift ein Begleitschreiben des Gerichts bei. Sofern da-rin eine Frist zur Stellungnahme zu der Anklageschrift gesetzt wird, handelt es sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass auch später nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte noch eine Stellungnahme erfolgen kann. 

Spätestens nach dem Erhalt der Anklageschrift sollte ein Fachanwalt für Strafrecht zu Rate gezogen werden. 

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