Tipps bei Aufforderung zum „Idiotentest“
Bei Erhalt eines Schreibens der Fahrerlaubnisbehörde zwecks Aufforderung ein Gut-achten über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorzulegen, ist der Führerschein ernstlich in Gefahr.
Bestehen berechtigte Zweifel an der Eignung eines Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen - beispielsweise weil er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahr-zeug geführt hat - kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Feststellung seiner Eignung die Vorlage eines Gutachtens über eine MPU anordnen. Bestätigt das landläufig auch als "Idiotentest" bezeichnete MPU-Gutachten die fehlende Eignung zum Führen von Fahrzeugen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Tipp:
Die Aufforderung zur MPU ist selbst noch nicht mit Rechtsbehelfen angreifbar. Die Rechtswidrigkeit der Anordnung kann vielmehr erst im Entziehungsverfahren geltend gemacht werden. Wer eine Aufforderung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens erhält, sollte gleichwohl möglichst zeitnah einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Interssenwahrnehmung beauftragen. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob die Aufforderung zur MPU überhaupt rechtmäßig ist.
Die Anordnung einer MPU ist nur zulässig, wenn die Fahrerlaubnisbehörde einen durch Tatsachen belegten, hinreichenden Verdacht der fehlenden Eignung hat. Der Verdacht kann sich dabei allerdings auch aus unbedachten Äußerungen des Betroffenen zu den eigenen Drogen- oder Trinkgewohnheiten gegenüber der Polizei oder der Fahrerlaubnisbehörde ergeben. Selbst die unter Verletzung der Belehrungspflicht gewonnenen Angaben des Betroffenen dürfen - anders als im Strafprozess - im Entziehungsverfahren verwertet werden. Hier gilt also der Grundsatz „Schweigen ist Gold“.
Wird die Fahrerlaubnis trotz rechtswidriger MPU-Anordnung durch Verwaltungsakt entzogen, muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch gegen die Entziehung erhoben werden. Hat die Fahrerlaubnisbehörde die sofortige Vollziehung angeordnet, wird der Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragen.