"..und schwarz geh´ ich nicht arbeiten !"

"..und schwarz geh´ ich nicht arbeiten !" | "Hättest auch mit weißen Kochanzug arbeiten können"

Diese Antwort erhielt meine Mandantin über whatsApp am 26.08.2013, als sie ihren Chef zum wiederholten Mal an die Einhaltung ihres Arbeitsvertrages als Köchin bei einer vereinbarten Arbeitszeit von 20 wöchentlich für 410,00 € brutto erinnern mußte. 

Durch Zufall hatte sie erfahren, dass sie sozialversicherungsmäßig von den Unternehmern nicht mehr geführt wird. Zur weiteren Verunsicherung trug der Inhalt der Bescheinigung über Nebeneinkommen der Bundesagentur für Arbeit vom 05.09.2013 bei. Darin bestätigten ihr die Unternehmer, die fünf Lokale in Brandenburg betreiben, ein Nebeneinkommen von 165,00 €. Tatsächlich wurde sie jedoch in der Folgezeit noch als Köchin zu den vereinbarten Bedingungen eingesetzt. Es blieb ihr nichts anderes übrig, als über das Arbeitsgericht Brandenburg in dem Verfahren 2 Ca 879/13 ihre Rechte auf Zahlung der ausstehenden Vergütungen seit Juli durch Erhebung einer Klage wahrzunehmen. Kammertermin ist am 03.12.2013. 

Schlechte Erfahrungen hatte auch ihre Kollegin gemacht, die vertraglich als Kellnerin für 410,00 € bei den Unternehmern in der Gaststätte auf dem Marienberg beschäftigt war. Betrieblich wurde sie unter dem Beruf "Putzfrau" geführt. Erst auf ihre Klage vor dem Arbeitsgericht vom 22.10.2013 wurden die Unternehmer am 22.10.2013 dazu verurteilt, an die Mitarbeitern Lohnabrechnungen auf Grund der tatsächlich geleisteten Arbeit zu erstellen (2 Ca 671/13). Für den Monat März 2013 war das eine Nettozahlung von 837, 00 €. In dem Verfahren ließen die Inhaber sogar bestreiten, von der Klägerin angegebene Zahlungen an diese geleistet zu haben.  

Tipp: 
Wenn es um den Nachweis des regelmäßigen Einkommens bei der Berechnung des Elterngeldes oder bei Krankengeld geht, ist die soziale Lage ohne entsprechende Nachweise existenziell. 

Wegen beharrlicher Weigerung der Erstellung ordnungsgemäßer Abrechnungen wurde meine Mandantin bereits auf Zahlung von Beiträgen durch die Krankenkasse von monatlich 154,51 € in Anspruch genommen. 

Die Betroffenen sollten sich durch Drohungen nicht einschüchtern lassen. Mir wurde berichtet, dass Mitarbeiter, die auf Einhaltung bestehender Verträge bestehen, gegen eine "Mauer" rennen. Auf einer Teambesprechung im November 2012 äußerte Herr Jens B. auf kritische Fragen:"Ich gehe so seit 25 Jahren mit meinem Personal so um, ich werde das auch weiter so tun. Es stehen genug andere Interessenten vor der Tür, die Arbeit wollen." Hierdurch sollten sich die Mitarbeiterinnen nicht abschrecken lassen. 

Die Bundesagentur für Arbeit weiß über diese Praxis seit Jahren Bescheid - geschehen ist nichts. Dabei wurden die Unternehmer schon durch Urteil der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Brandenburg vom 08.02.2011 in dem Verfahren 2 Ca 631/10 bereits rechtskräftig verurteilt, 9.780.00 € brutto abzgl. 2.610,11 € netto an die Mitarbeiterin des Restaurants Prawda zu zahlen. Auch in diesem Verfahren wurde wahrheitswidrig bestritten, dass meine Mandantin die erbrachte Arbeitszeit geleistet hat.

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