Vollgasverbot für Kraftfahrzeuge
Wer kennt’s nicht: Man ist einfach zu spät dran, die Autobahn ist frei und es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung - da drückt man voll auf die Tube, um die Verspätung wieder rein zu holen. Damit ist jetzt Schluss! Nach §315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB gilt, wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit […] fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Strafrechtlich handelt es sich hierbei um die Durchführung eines verbotenen „Alleinrennens“. Dabei muss die höchst mögliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs gar nicht erreicht werden. Es reicht, wenn es lediglich das Ziel des Täters war, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Dabei wird eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gar nicht vorausgesetzt.
Unklar ist, ob die Staatsanwaltschaft gegen den tschechischen Millionär Radim Passer Anklage erheben wird. Er hatte für Aufsehen gesorgt, nachdem er mit seinem 1500 PS starken Bugatti Chiron 417 km/h auf der A 2 bei Wollin/Ziesar unterwegs gewesen ist. Aus meiner Sicht wird es schwierig sein, ihm nachzuweisen, dass er die höchstmögliche Geschwindigkeit seines Bugatti Chiron wirklich erreichen wollte – die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt bekanntlich bei deutlich über 420 km/h.
Hier der Link zur Rekordfahrt:
Bugatti Chiron on Autobahn - 417 KPH