Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Urlaubszeit ist Reisezeit. Gerade jetzt steigt die Zahl der Verkehrsunfälle auf Deutschlands Straßen. Aber wie verhält man sich nach einem Unfall richtig? 

Klar ist, dass die Unfallstelle zunächst abgesichert werden muss und Verletzte zu versorgen sind. Zu Erster Hilfe ist jeder verpflichtet, der dazu in der Lage ist und dem die Hilfe zumutbar ist. Auch Unbeteiligte machen sich sonst wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. 

Zunächst heißt es Ruhe bewahren. Erster Tipp ist, die Daten der Unfallbeteiligten zu notieren, um später Schadenersatzansprüche problemlos geltend machen zu können. Notieren Sie von jedem Unfallbeteiligten den Namen, die Anschrift, das Kennzeichen des benutzten Fahrzeuges, die Haftpflichtversicherung und Versiche-rungsnummer und gegebenenfalls den Namen und Anschrift des Halters des Fahr-zeuges. Beachten Sie, dass auch Sie als Beteiligter zu diesen Angaben verpflichtet sind. Vermerken Sie sich weiter Zeit und Ort des Unfalls und notieren Sie sich die Namen und Anschriften beziehungsweise Fahrzeugkennzeichen von Zeugen. 

Als zweite Verhaltensmaßregel müssen Beweismittel gesichert werden. Ist ein Fotoapparat zur Hand, sollte die Unfallstelle, die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall, Unfallschäden etc. fotografiert werden. Bei schweren Unfällen sollten die Unfallfahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden. Bei leichteren Schäden muss die Unfallstelle unverzüglich beräumt werden. Die Position der Fahrzeuge kann zuvor mit Kreide auf der Straße markiert werden. Grundsätzlich dürfen Unfallspuren als Beweismittel nicht beseitigt werden, ehe die notwendigen Feststellungen getroffen sind. Verstöße können mit einer Geldbuße belegt werden, möglicherweise machen Sie sich sogar strafbar! 

Hüten Sie sich trotz aller Aufregung vor Schuldanerkenntnissen. Auch wenn diese später keine Gültigkeit haben sollten, machen Sie dadurch die Abwehr gegnerischer Ansprüche unnötig schwer und gefährden Ihren Versicherungsschutz. Die Klärung der Schuldfrage behält sich zunächst Ihre Versicherung vor! Vorsicht auch bei Angaben gegenüber der Polizei! Diese werden in die polizeiliche Unfallakte übernommen. 

Die Hinzuziehung von Polizei ist nicht vorgeschrieben. Bei erheblichen Sachschäden und bei Personenschäden ist es aber ratsam, da der Unfall so später besser rekon-struiert werden kann. Das gleiche gilt bei Unfallflucht des Gegners. Vermeiden Sie eine gefährliche Verfolgungsjagd! Kleinere Blechschäden können die Beteiligten 

selbst regeln! Halten Sie noch am Unfallort in einem Unfallprotokoll alle Angaben zu Art, Verlauf und Folgen des Unfalls fest. Fertigen Sie auch eine Skizze an! 

Vernimmt die Polizei Sie als Beschuldigten, verweigern Sie die Aussage! Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt wird erst Akteneinsicht nehmen, erst dann ist es ratsam, sich zu einem Vorwurf einzulassen. 

Vorsicht ist geboten bei ungebetenen »Abschlepphaien«! Halten Sie sich nur an empfohlene Abschleppunternehmen. Vorsicht, wenn man Ihnen eine kostenlose Schadensregulierung unter der Bedingung anbietet, dass Sie Ihre Ersatzansprüche abtreten. 

Wichtig ist es unbedingt, den Unfall unverzüglich Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden. Hierzu sind Sie verpflichtet, auch wenn Sie nicht an dem Unfall schuld sind! Beachten Sie, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß sein müssen, damit berechtigte Ansprüche erfüllt und ungerechtfertigte abgewehrt werden können. Um bei Selbstverschulden Ihren Schadenfreiheitsrabatt zu behalten, können Sie dem Haftpflichtversicherer bei geringfügigen Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners die Leistungen erstatten. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob sich eine Erstattung für Sie lohnt! Bei klarer Schuld des Unfallgegners, sollten Sie sich bereits im eigenen Interesse umgehend an dessen Versicherung wenden, um so eine Abschlagszahlung zur Schadensbeseitigung zu erhalten. 

Wollen Sie eigene Schadenersatzansprüche durchsetzen, empfiehlt es sich aus meiner Sicht auch bei vermeintlich „einfachen Fällen“ frühzeitig, spezialisierten anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt natürlich erst recht bei schweren Unfällen mit Personenschäden oder Gefahr strafrechtlicher Sanktionen (Führerscheinentzug!) sowie bei unklarer Schuldfrage. Die Haftpflichtversicherer setzen oft alles daran, möglichst wenig auszuzahlen. Regulierungen können über einen Rechtsanwalt zudem häufig zügiger abgewickelt werden. 

Auch die Anwaltskosten zur Verfolgung der berechtigten Ansprüche stellen übrigens einen ersatzfähigen Schaden dar. Eventuelle Kostenrisiken deckt Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ab. 

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