Corona - Bußgeld statt Ostereier

Wegen der Corona-Seuche gelten auch in Brandenburg seit dem 23.03.2020 strenge Kontaktbeschränkungen, welche bis mindestens zum Ende der Osterferien am 19.04.2020 verlängert wurden. Davon sind auch private Familienfeiern rund um Ostern betroffen - solche sind nur noch mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes erlaubt.

Das frühlingshafte erste Wochenende im April lieferte bereits einen Vorgeschmack zur Anwendung des neuen Bußgeldkataloges der Landesregierung vom 01.04.2020. Dieser enthält drakonische Geldbußen bereits für erstmalige Verstöße gegen die sogenannte Eindämmungsverordnung. Im Wiederholungsfall ist eine Verdoppelung auf bis zu 25.000,00 € vorgesehen.

Für den traditionellen Familienbesuch bei "Oma´s Osterfest" kann jetzt ein Bußgeld zwischen 50,00 € und 500,00 € je Gast und zwischen 500,00 bis 2.500,00 € für die Großmutter als "Veranstalter" verhängt werden. Für eine Stippvisite im Pflegeheim drohen 100,00 € bis 1.000,00 € für den Besucher und sogar 1.000,00 € bis 10.000,00 € für den Betreiber der Einrichtung.

Tipp:
Der Umgang mit den neuen Corona-Sanktionen ist auch für Polizei, Behörden und Gerichte Neuland. Betroffene sollten in jedem Fall von Anfang an von ihrem Recht Gebrauch machen, zunächst nicht zur Sache auszusagen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Bei der Höhe der verhängten Geldbuße ist unter anderem zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß durch die Tat Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit entstanden sind oder ob der Täter fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Wir sehen das Anliegen der Landesregierung im Grundsatz als richtig an. Dauert die Krise allerdings länger an, wird sich die Situation ganz erheblich verschärfen. Ob von den Verwaltungsbehörden bei der Festlegung der Bußgelder dann noch das notwendige Feingefühl bei der Ausübung des Ermessens ausgeübt werden wird, ist fraglich.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat in der Bauhofstraße 56, Stadt Brandenburg an der Havel zur Verfügung. Sie finden unsere Fachartikel zu arbeitsrechtlichen Themen um die Corona-Krise auch unter www.ra-schmedes.de, Facebook und Instagram

 

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