"Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause - JVA"

Bei den Spruchkörpern einzelner Gerichte habe ich den Eindruck, das Urteil stehe bereits fest, bevor die Angelegenheit aufgerufen wird. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, sich in Vorbereitung einer Verhandlung den Facebook-Account des Vorsitzenden Richters einmal etwas genauer anzusehen.

Als ein Kollege in Vorbereitung einer Verhandlung vor der 2. großen Strafkammer in Rostock den Facebook-Account des Vorsitzenden Richters aufrief, sah er ihn auf dessen Profilseite auf einem Foto mit einem Bierglas in der Hand. Sein T-Shirt trug die Aufschrift: „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“. Daneben war vermerkt: „2. Große Strafkammer bei Landgericht Rostock“. In der Zeile darunter hieß es: „1996 bis heute“. Sein Foto kommentierte der Richter selbst mit: „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick“. Ein Besucher der Seite ergänzte den Spruch mit: „..sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer! :-))“, was von dem Vorsitzenden selbst „geliked“ wurde.

Während der Befangenheitsantrag des Verteidigers vor dem Landgericht zunächst erfolglos blieb, hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Revisionsverfahren auf (Az. 3 StR 482/15). Nach Auffassung der Bundesrichter dokumentiert der Inhalt der öffentlich zugänglichen Facebook-Seite eine innere Haltung, die bei verständiger Betrachtung besorgen lässt, dass der Richter die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv beurteilt, sondern Spaß an der Verhängung hoher Strafen hat und sich über die Angeklagten lustig macht. Gerade wegen dem Bezug zur beruflichen Tätigkeit war für den BGH das Misstrauen in die Unparteilichkeit des Vorsitzenden gerechtfertigt. Es erfolgte eine Zurückverweisung an das Landgericht Stralsund. Es handelte sich bereits um die zweite Aufhebung einer Entscheidung des Landgerichts Rostock in diesem Verfahren.

Tipp:
Wenn das Auftreten von Richtern in und außerhalb der Verhandlung nachdenklich stimmt, kann es notwendig sein, sich über google oder facebook über das öffentliche Auftreten von Personen der Gerichtsbarkeit näher zu informieren, bevor diese Richter im Namen des Volkes über die Existenz einzelner Menschen und deren Familien entscheiden.

 

Aktuelle Urteile und Beschlüsse über aktuelle Themen aus unserer Praxis können unter www.ra-schmedes.de abgerufen werden; Fachanwaltskanzlei Schmedes in der Bauhofstraße 56, Ecke Jacobstraße in Brandenburg a.d.H. und unter der Tel.: 03381/52970.

 

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